Hinweis: Erreichbarkeit der Rechtsanwaltskammer Frankfurt über das beA
Wir mussten feststellen, dass regelmäßig einzelne für die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main bestimmte beA-Nachrichten, nicht in das beA-Postfach der Rechtsanwaltskammer sondern in das beA-Postfach des Anwaltsgerichts im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main übermittelt werden.
Wir bitten daher, auf eine korrekte Adressierung bei der Auswahl des Empfängers im beA-Postfach zu achten. Bei der Empfängersuche sind unter „Name“ der Begriff „Rechtsanwaltskammer“ und unter „Ort“ „Frankfurt“ einzugeben. In der anschließend angezeigten Trefferliste erscheinen ggf. zwei Einträge. Für beA-Nachrichten an die Rechtsanwaltskammer ist ausschließlich der Eintrag „Rechtsanwaltskammer Frankfurt“ auszuwählen.
Eine Übermittlung an das Anwaltsgericht stellt keine Zustellung an die Rechtsanwaltskammer dar und kann insbesondere bei fristgebundenen Nachrichten zu Problemen führen.
Wir bitten daher, vor dem Versand zu überprüfen, dass als Empfänger die Rechtsanwaltskammer Frankfurt ausgewählt wurde.