Neue Hinweispflichten für Rechtsanwälte

02.02.2017

Seit dem 01.02.2017 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage oder in ihren AGB über die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle - hier: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin - hinweisen. Ausführliche Informationen zu den Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz finden Sie hier.

Seit dem 09.01.2016 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage einen Link zur europäischen Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) vorsehen und ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen. Ausführliche Informationen zur Online-Streitbeilegung finden Sie hier.