Öffentliche Anhörungen und Konsultationen der AMLA
Zu den Kernaufgaben der neu eingerichteten EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (AMLA) gehört die Entwicklung rechtlicher Instrumente, um die Konvergenz und Konsistenz des AML/CFT-Rahmens der EU innerhalb aller EU-Mitgliedstaaten zu fördern. Dazu gehören nach Art. 49 ff. der Verordnung (EU) 2024/1620 Technische Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards / RTS), Technische Durchführungsstandards (Implementing Technical Standards / ITS), Leitlinien (Guidelines / GL) und Empfehlungen (Recommendations / REC).
Grundsätzlich führt die AMLA zu den Entwürfen entsprechender Regelungen öffentliche Anhörungen im Videokonferenzformat Public Hearings - Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism und öffentliche Konsultationen Public Consultations - Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism durch. Diese richten sich nicht nur an Kammern und Verbände, sondern auch an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie anwaltliche Berufsausübungsgesellschaften. Sie sollten die Gelegenheit nutzen, die spezielle anwaltliche Perspektive einzubringen. Je konkreter Kritik und Änderungsvorschläge ausfallen, desto größer ist die Chance ihrer Berücksichtigung.