Pilotstudie zur Evaluierung des Mediationsgesetzes: Nutzung der Sollvorschrift § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO
Als Teil einer rechtstatsächlichen Untersuchung im Zusammenhang mit der Evaluation des Mediationsgesetzes führen die Wissenschaftlerinnen Dr. Andrea Zechmann und Beatrice Rösler (FF – FreiForschen) eine empirische Untersuchung zur Nutzung der Sollvorschrift in § 253 III Nr. 1 ZPO durch. Nach dieser Vorschrift soll in der Klageschrift angegeben werden, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder einer anderen außergerichtlichen Konfliktbeilegung voranging. Hierzu werden in zwei getrennten Befragungen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Richterinnen und Richter zu ihren Erfahrungen befragt. Die Studie ist an das GANDALF-Projekt der Deutschen Stiftung Mediation angebunden.
Die Beantwortung nimmt ca. 15 Minuten in Anspruch und ist bis zum 31.12.2020 möglich. Die Teilnahme ist freiwillig; die Auswertung erfolgt anonym und ausschließlich zu Forschungszwecken.
Die Teilnahme an der Umfrage ist unter folgendem Link möglich:
https://lamapoll.de/RA3_Sollvorschrift_253_Abs_3_Satz_1_ZPO
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der BRAK