Studie zu Angriffen auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Deutschland

25.03.2024

Die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. hat uns bei der Durchführung eines Forschungsprojektes in Zusammenarbeit mit der Goethe-Universität Frankfurt (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie, Professor Matthias Lahn) und dem Frankfurter AnwaltVerein e.V. um Unterstützung gebeten.
Die Erfahrung zeigt, dass nicht in jedem Fall den Empfängerinnen/Empfängern eines Strafbefehls dessen rechtliche Bedeutung hinreichend klar ist. Der Strafbefehl wird oft mit einem Bußgeldbescheid gleichgestellt. Die Rechtsfolgen (die ggf. im weiteren Verlauf auch in die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe münden können) führen häufig zu unerwünschten Überraschungen. Die dem Strafbefehl beiliegende Rechtsmittelbelehrung wird in vielen Fällen gar nicht oder missverstanden. Häufig fehlt es an einer Übersetzung in der Sprache des Empfängers und die Höhe der Tagessätze, die dem monatlichen Einkommen entsprechen soll, basiert auf - im Einzelfall – unrealistischen Schätzungen.
Die (bundesweiten) Strafverteidigervereinigungen setzen sich deshalb seit vielen Jahren dafür ein, dass ein Strafbefehl nur erlassen werden darf, wenn die Empfängerin/der Empfänger verteidigt ist. Ohne Verteidiger sollte es keinen Strafbefehl geben.
Das Pilotprojekt soll nun das Strafbefehlsverfahren in seiner praktischen Anwendung wissenschaftlich sowie empirisch beleuchten und belastbare Daten liefern, auf deren Grundlage konkrete politische Forderungen gestellt werden können.

Im Rahmen des Projektes wird — lediglich für die Dauer des Projektes — Empfängerinnen und Empfänger eines Strafbefehls, die keine Verteidigerin bzw. keinen Verteidiger haben und/oder nicht über die finanziellen Mittel für eine anwaltliche Beratung und Vertretung verfügen, Zugang zu kostenfreier anwaltlicher Beratung und Vertretung ermöglicht.

Hierzu bittet die Vereinigung mit Unterstützung der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, jede/jeden in Hessen tätige/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt um Mitwirkung an dem Projekt. Jede/r in Hessen tätige Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ist willkommen, sich an dem Projekt zu beteiligen und ein Strafbefehlsverfahren zu übernehmen. Die an dem Projekt beteiligten Kolleginnen und Kollegen können die entstandenen gesetzlichen Gebühren für ihre anwaltliche Tätigkeit gegenüber der Vereinigung in Rechnung stellen.

Das Projekt ist auf einen Zeitraum von einem Jahr begrenzt und beginnt am 1. April 2024.

Nähere Informationen: www.stvh.org