Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona-Novemberhilfe
Wir informieren Sie über die Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona-Novemberhilfe. Sie kann von den berechtigten Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der freien Berufe nur über einen vom Antragsteller beauftragten Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer beantragt werden, wenn
· die Höhe der zu beantragenden Billigkeitsleistung den Betrag von 5.000 Euro überschreitet,
· der Antragsteller bereits Überbrückungshilfe beantragt hat oder
· es sich beim Antragsteller nicht um Soloselbständige handelt.