Warnung vor Betrugsmaschen mit gefälschten Schecks
Bereits seit mehreren Jahren warnt die Bundesrechtsanwaltskammer vor einer Betrugsmasche mit gefälschten Schecks. Auch in unserem Bezirk sind kürzlich entsprechende Fälle aufgetreten. Rechtsanwälte werden beauftragt, angebliche Forderungen gegen angebliche Schuldner in Deutschland einzutreiben. Dabei wenden sich angebliche ausländische - etwa kanadische - Mandanten an deutsche Anwaltskanzleien per E-Mail mit unpersönlicher Anrede (etwa Dear Sir/Madam oder Dear Counsel) zur Durchsetzung angeblicher Ansprüche, etwa aus einem Privatdarlehen. Die vermeintlichen Schuldner - es kann sich um rein fiktive Personen handeln, gegebenenfalls werden auch die Identitäten tatsächlich existierender Personen benutzt - übersenden auffällig rasch einen Scheck mit einer vermeintlichen (Teil-) Zahlung, wobei oftmals Druck ausgeübt wird, das Geld nach Scheckeinlösung so schnell wie möglich an den vermeintlichen Gläubiger weiterzuleiten.
Die Täter versuchen den Umstand auszunutzen, dass eingereichte Schecks auf dem eigenen Konto sofort - wenn auch mit dem Vermerk "Eingang vorbehalten" - gutgeschrieben werden. Der Zeitraum, bis die Gutschrift rückgebucht wird, weil der Scheck gefälscht war, kann im internationalen Scheckverkehr durchaus lange dauern. Wird das vermeintlich bereits vorhandene Geld vor der Rückbuchung ausgezahlt, ist der Schaden eingetreten.
Folgende Auffälligkeiten sollten misstrauisch machen:
1. Erste Kontaktaufnahme per E-Mail enthält unpersönliche Anrede (etwa Dear Sir/Madam oder Dear Counsel),
2. E-Mail-Endungen verweisen auf Dienste, die Anonymität gewährleisten (hotmail.com, yahoo oder gmail.com),
3. schnelle Zahlungsbereitschaft der angeblichen Schuldner,
4. Auffälligkeiten etwa angeforderter Ausweiskopien (Bildbearbeitungsprogramm!),.
Zu verschiedenen Varianten und weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Warnung der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/fuer-anwaelte/einzelseiten/warnung-vor-betrug smaschen-mit-gefaelschten-schecks/
Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet bei Erstattung einer Strafanzeige bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft in entsprechenden Fällen um Übersendung der Strafanzeige in Kopie an den Geldwäschebeauftragten der Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9, 10179 Berlin.