Wahlstation
Für die Ausbildung in der anwaltlichen Wahlstation hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Musterausbildungspläne für die verschiedenen Schwerpunktbereiche erstellt.
Für den Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht (§ 29 Absatz 3 Ziffer 6 JAG) liegt kein Ausbildungsplan vor. Für diesen Bereich ist das Oberlandeslandesgericht Frankfurt am Main (Referendarabteilung) zuständig.
Nachdem sich die/der Ausbilder/in mit dem Antrag bereit erklärt hat, dem Musterausbildungsplan entsprechend auszubilden, erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer eine Meldung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Aufnahme in die Ausbilderliste.