Rechtsanwälte und Anwaltsnotare benötigen die gezielte Unterstützung qualifizierter Fachangestellter bei der Erledigung ihrer Beratungs- oder Vertretungsaufträge von Mandanten oder der Beurkundung für die Beteiligten bedeutsamer Verträge.

Der Ausbildungsalltag einer Rechtsanwaltsfachangestellten wird in dem Video des Bundesverbandes der Freien Berufe e.V. vorgestellt. Einen Einblick in das Berufsbild und die vielfältigen Arbeitsmöglichkeiten nach der Ausbildung bieten die folgenden Seiten:

  • Informationsseite der Bundesrechtsanwaltskammer „recht clever“
  • Podcasts der Bundesrechtsanwaltskammer 
    • "Masters of the Universe - Traumjob ReFa" (Folge 21),
    •  "ReFa? Männersache!" (Folge 30),
    •  "Universal Soldier – ReNo" (Folge 45),
    •  "Ohne Moos  nix los! Zwangsvollstreckungsgeheimnisse eines Rechtsfachwirts" (Folge 68)
    •  "Kurz & knackig: Willste dafür auch noch 'nen Orden oder was? Ritterschlag für Arbeitgeber und Ausbilder..." (Folge)

    •  "Rent-a-ReFa / Kadda Peters" (Folge)

Darüber hinaus bietet ein Praktikum eine gute Gelegenheit, einen ersten Eindruck vom Berufsalltag in einer Kanzlei zu gewinnen. Angebote für Praktika finden sich im Anzeigenmarkt.

Die Ausbildungsberufe „Rechtsanwaltsfachangestellte/r“ bzw. „Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r“ sind anerkannte Ausbildungsberufe im dualen System. Im Rahmen einer grundsätzlich 3-jährigen Ausbildungszeit werden sowohl praktische Kenntnisse bei einem Rechtsanwalt oder Anwaltsnotar  vermittelt, wie auch berufstheoretische Kenntnisse in der Berufsschule. In der Regel zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes abzulegen. Die Ausbildung wird durch die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung beendet. Verkürzungen der Ausbildungszeit sowie Ausbildung in Teilzeit sind möglich.

Weitere Informationen zum Ausbildungsverlauf und den Anforderungen in den Prüfungen enthält die Ausbildungsverordnung. Dem Ausbildungsrahmenplan können alle Informationen zum Ablauf der praktischen Ausbildung in der Kanzlei entnommen werden.

Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit zahlreichen Begabtenförderungswerken Stipendien für begabte Auszubildende, um die Anerkennung der Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung zu unterstützen.

Auszubildende können sich um ein vom Bund gefördertes Stipendium bewerben, das sowohl finanzielle Unterstützung als auch gezielte Angebote zur Persönlichkeitsbildung beinhaltet. Die Stipendien bestehen aus zwei Elementen: einer finanziellen Förderung (die sich zusammensetzt aus einer monatlichen Bildungskostenpauschale in Höhe von 300 Euro und – je nach Stipendium – bei Anspruch BAföG-Ersatzleistungen und der Unterstützung von Auslandsaufenthalten) sowie einem ideellen Förderprogramm, das durch die jeweiligen Begabtenförderungswerke individuell gestaltet wird.