Anwaltslehrgänge
Am Anwaltsberuf interessierte Referendarinnen und Referendare können insgesamt zwölf Monate ihrer Ausbildungszeit (neun Monate Pflichtstation und ergänzend drei Monate Wahlstation) bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt verbringen. Ebenso besteht die Möglichkeit bis zu drei der neun Monate bei einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist, abzuleisten. Die Ausbildungspläne für die anwaltliche Pflichtstation sind auf der Homepage des Justizprüfungsamtes einzusehen.
Zu Beginn der neunmonatigen Anwaltsstation veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main einführende zweiwöchige Pflichtlehrgänge an allen Landgerichten ihres Kammerbezirks. Auch im Rahmen der Arbeitsrechtslehrgänge wird ein Unterrichtstag von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt übernommen.
Die Anwaltslehrgänge sowie der Anwaltstag in den Arbeitsrechtslehrgängen finden aktuell als Online‑Seminar statt.
Inhalt der Lehrgänge ist die exemplarische Darstellung der anwaltlichen Perspektive und Arbeitsweise anhand einzelner Schwerpunktthemen. Die materiellrechtlichen Grundlagen werden dabei vorausgesetzt. Der Einführungslehrgang soll für die anwaltliche Tätigkeit und das Berufsrecht sensibilisieren. Er dient in erster Linie der Vorbereitung auf den Rechtsanwaltsberuf. Daneben liegt sein Fokus aber auch auf der Vorbereitung auf die Anwaltsklausuren und die mündliche Prüfung. So wird der Bereich „Rechts- und Vertragsgestaltung“ als eines der typischen anwaltlichen Aufgabengebiete derzeit ausschließlich im Rahmen des anwaltlichen Lehrganges behandelt.
Ablaufplan
Tag | Themen |
1 | Grundlagen der anwaltlichen Berufsausübung I |
2 | Grundlagen der anwaltlichen Berufsausübung II |
3 | Grundlagen der anwaltlichen Berufsausübung III Der Anwalt als Mediator und Schlichter |
4 | Der Anwalt im Zivilprozess I |
5 | Der Anwalt im Zivilprozess II |
6 | Der Anwalt als Strafverteidiger |
7 | Der Anwalt im Verwaltungsverfahren |
8 | Vertragsgestaltung in der anwaltlichen Praxis I |
9 | Vertragsgestaltung in der anwaltlichen Praxis II |
10 | Besprechung einer anwaltlichen Übungsklausur |
Der Unterricht findet vormittags online im Umfang von 6 Unterrichtsstunden in parallel laufenden Gruppen statt.
Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Online‑Lehrganges eine Teilnahmebescheinigung, die auch als Nachweis der Pflichtfortbildung zum anwaltlichen Berufsrecht im Sinne des § 43f BRAO dient.
FAQ zum einführenden Anwaltslehrgang für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
Zu Beginn der neunmonatigen Anwaltsstation veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main einführende zweiwöchige Pflichtlehrgänge für die Rechtsreferendarinnen / Rechtsreferendare aus allen Landgerichtsbezirken in ihrem Zuständigkeitsbereich. Auch im Rahmen des Arbeitsrechtslehrgangs wird ein Unterrichtstag von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt übernommen.
Die Anwaltslehrgänge sowie der Anwaltstag im Arbeitsrechtslehrgang finden als Online-Seminar statt.
Inhalt der Lehrgänge ist die exemplarische Darstellung der anwaltlichen Perspektive und Arbeitsweise anhand einzelner Schwerpunktthemen. Die materiellrechtlichen Grundlagen werden dabei vorausgesetzt. Der Einführungslehrgang soll für die anwaltliche Tätigkeit und das Berufsrecht sensibilisieren. Er dient in erster Linie der Vorbereitung auf den Rechtsanwaltsberuf. Daneben liegt sein Fokus aber auch auf der Vorbereitung auf die Anwaltsklausuren und die mündliche Prüfung. So wird der Bereich „Vertragsgestaltung“ als eines der typischen anwaltlichen Aufgabengebiete derzeit ausschließlich im Rahmen des Anwaltslehrgangs behandelt.
Ja. Die Teilnahme am Einführungslehrgang der Rechtsanwaltskammer ist für alle zugewiesenen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare verpflichtend und geht jedem anderen Dienst vor (§ 25 Abs. 1 JAO).
Der 10tägige Anwaltslehrgang findet vormittags im Umfang von 6 Unterrichtsstunden in parallel laufenden Gruppen statt. Den Ablaufplan finden Sie auf der https://www.rak-ffm.de/aus-und-fortbildung/referendariat/lehrgaenge/ .
Den für Ihre Gruppe geltenden Stundenplan erhalten Sie eine Woche vor Lehrgangsbeginn an Ihre dienstliche E-Mailadresse.
Der Einführungslehrgang findet ausschließlich online als Live-Veranstaltung über die Plattform edudip statt.
Eine Präsenz- oder Hybridteilnahme ist nicht möglich.
Sie benötigen:
- einen PC, Laptop oder ein vergleichbares Endgerät mit stabiler Internetverbindung,
- eine funktionsfähige Kamera Ihres Endgerätes
- ein funktionsfähiges Mikrofon Ihres Endgerätes (ggf. Headset)
- sowie einen aktuellen Internetbrowser, der edudip unterstützt.
Vorzugsweise verwenden Sie die aktuelle Version von Google Chrome oder Edge.
Alle Funktionen des Webinars sind nur außerhalb des VPN-Tunnels uneingeschränkt nutzbar.
Technische Probleme mit Ihrem Rechner liegen grundsätzlich in der eigenen Verantwortung. Sie sollten im Vorfeld einen Techniktest durchführen und rechtzeitig vor Beginn sicherstellen, dass Kamera, Mikrofon und Internet ordnungsgemäß
funktionieren.
Sollten Probleme beim Zugang oder während des Lehrgangs auftreten, wenden Sie sich bitte an die Rechtsanwaltskammer (adminanwaltslehrgang@rak-ffm.de).
Kommt es während des Lehrgangs zu erheblichen technischen Problemen an ihrem Dienstlaptop, sollten Sie dies – soweit möglich – dokumentieren und sich an die zuständige IT-Stelle bei Ihrer Stammdienststelle wenden, um das weitere Vorgehen zu klären.
Die Einladungslinks werden einen Werktag vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung an Ihre dienstliche E-Mail-Adresse versandt.
Sie erhalten für jeden Unterrichtstag einen neuen personalisierten Link übersandt.
Prüfen Sie zunächst den Spam- oder Junk-Mail-Ordner Ihres dienstlichen Postfachs.
Sollten Sie dort keine Einladung finden, wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer unter adminanwaltslehrgang@rak-ffm.de , um die Teilnahme sicherzustellen.
Zusätzlich zu den Gesetzen, die je nach dem Inhalt des Unterrichtstages benötigt werden, brauchen Sie für das anwaltliche Berufsrecht: BRAO, BORA und RVG.
Nein. Der Lehrgang wird nicht aufgezeichnet.
In der Regel werden durch die Dozentinnen und Dozenten Pausen eingeplant. Die genaue Pausenstruktur wird zu Beginn der Veranstaltung oder in deren Verlauf bekannt gegeben.
Ja. Es wird erwartet, dass Sie während der gesamten Dauer des Lehrgangs - mit Ausnahme der Pausen – mit Bild und Ton zugeschaltet bleiben.
Ihre Anwesenheit wird durch technische Maßnahmen, bzw. durch unregelmäßige Anwesenheitskontrollen geprüft. Bitte nutzen Sie zur Beantwortung der Anwesenheitsfragen den öffentlichen Chat, da der Moderatoren-Chat nicht für die Feststellung der Teilnahme ausgewertet werden kann.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen – entweder mündlich über Mikrofon oder über die Chatfunktion der Online-Plattform.
Bei inhaltlichen Fragen und Antworten nutzen Sie bitte den öffentlichen Chat, damit alle Teilnehmer Kenntnis nehmen können.
Ja, nach Ablauf des Lehrgangs wird Ihnen eine Teilnahmebescheinigung durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ausgestellt, die auch als Nachweis der Pflichtfortbildung nach § 43 f BRAO dient.
Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie über Ihre jeweilige Stammdienststelle.
Die jeweiligen Dozentinnen und Dozenten entscheiden, ob Ihnen Unterlagen zur Vor- und/oder Nachbereitung zur Verfügung gestellt werden.
Am Ende des Lehrgangs besteht die Möglichkeit ein Feedback zu geben. Die Rechtsanwaltskammer ist an einer kontinuierlichen Verbesserung des Angebots interessiert und freut sich daher über Rückmeldungen zu Inhalt, Ablauf, Organisation des Lehrgangs sowie den Dozierenden. Die Daten werden anonymisiert erhoben bzw. weitergegeben. Die Modalitäten der Feedbackabgabe werden während des Lehrgangs bekannt gegeben.
Im Fall einer Verhinderung müssen Sie unverzüglich Kontakt mit Ihrer zuständigen Stammdienststelle aufnehmen. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen.
Nein. Eine Teilnahme an späteren Lehrgangsterminen ist nicht vorgesehen.
Während des Lehrgangs gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die Datenschutzbestimmungen erhalten Sie eine Woche vor dem Start des einführenden Anwaltslehrgangs per Info-E-Mail. Es ist insbesondere unzulässig, ohne entsprechende Erlaubnis, Bild- oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung anzufertigen oder zu verbreiten.
Von allen Teilnehmenden wird ein professionelles, respektvolles Auftreten erwartet.
Dazu gehören insbesondere:
- ein störungsfreier Bildschirmhintergrund,
- die Stummschaltung des Mikrofons, solange man nicht spricht,
- ein sachlicher und höflicher Umgangston im Chat und bei Wortmeldungen.
Gewünscht ist eine aktive Teilnahme per Bild und Ton.
Die FAQ zum einführenden Anwaltslehrgang für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sind zusätzlich im PDF-Format hier abrufbar .