Vollmachtsdatenbank

Zur Erleichterung der Erstellung der Einkommensteuererklärung hat die Finanzverwaltung die “Vorausgefüllte Steuererklärung“ eingeführt. Den Steuerpflichtigen oder ihren Bevollmächtigten werden ihre bei der Finanzverwaltung gespeicherten – etwa durch den Arbeitgeber oder die Krankenkasse übermittelten - Steuerdaten zur Übernahme in die Einkommensteuererklärung bereitgestellt.  Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ermöglicht ihren Mitgliedern die Nutzung der Vollmachtsdatenbank. Teilnehmende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können mit der Vollmachtsdatenbank die Vollmachten ihrer Mandantinnen und Mandanten elektronisch verwalten und vereinfacht an die Finanzverwaltung übermitteln. Damit sind Sie als steuerlicher Berater in der Lage, die Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung bei der Finanzverwaltung über Ihre eingesetzte Einkommensteuersoftware abzurufen. 

Online-Registrierung Vollmachtsdatenbank: Hier.

Am 8. Juli 2019 hat das Bundesfinanzministerium das neue Vollmachtsformular nebst Beiblatt veröffentlicht, das für die Vollmachtsdatenbank zu verwenden ist. Nähere Informationen der DATEV finden Sie hier.

Informationen zur Version 2.0 der Vollmachtsdatenbank mit neuen Funktionen und Prozessen finden Sie hier.