Aufgaben/Organisation

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die im Bezirk eines Oberlandesgerichts zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bilden kraft Gesetzes eine Rechtsanwaltskammer. Aus historischer Entwicklung gibt es in Hessen zwei Rechtsanwaltskammern, die Rechtsanwaltskammer Kassel und die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Die anwaltlichen Rechte und Pflichten sowie den Funktionsbereich der Selbstverwaltung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Rechtsanwaltskammer regelt die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).


Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer ergeben sich überwiegend aus § 73 BRAO:

  • Die Rechtsanwaltskammer übernimmt die Zulassung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und der Anwaltsgesellschaften
  • überwacht die den Mitgliedern obliegenden Pflichten
  • verleiht die Befugnis zur Führung von Fachanwaltsbezeichnungen
  • überprüft die Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 15 FAO
  • wirkt mit bei der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
  • ist zuständige Stelle für die Aus- und Fortbildung der Rechtsanwalts- und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
  • erstattet Gutachten in gesetzlich vorgesehenen Fällen
  • berät und belehrt ihre Mitglieder in Fragen der Berufspflichten
  • fördert die Interessen ihrer Mitglieder, insbesondere in berufsrechtlicher Hinsicht
  • vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern und ihren Auftraggebern
  • gibt Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen des Landes und des Bundes ab
  • nimmt sich allen Belangen ihrer Mitglieder an, die einen Bezug zur Rechtspflege und Justiz haben
  • informiert ihre Mitglieder über aktuelle berufspolitische und kammereigene Themen in „Kammer Aktuell“ und über die „Kammer News“
  • hält Kontakte mit anderen freien Berufen und Industrie- und Handelskammern
  • pflegt Kontakte zu ausländischen Rechtsanwaltskammern


Die Rechtsanwaltskammer unterhält zudem

  • eine Gütestelle
  • eine Mediationsstelle für das Bauwesen
  • eine Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitschlichtung
  • ein ständiges Schiedsgericht


Oberstes Organ der Rechtsanwaltskammer ist die Kammerversammlung. In ihr äußert die Gesamtheit der Kammermitglieder ihren Willen in Form von Beschlüssen und Wahlen. Die Kammermitglieder wählen für die Dauer von vier Jahren die Mitglieder des Vorstandes, dieser wählt aus seiner Mitte die Präsidentin/den Präsidenten und das weitere Präsidium. Die Präsidentin/der Präsident vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand entscheidet über alle Fragen, die die Rechtsanwaltskammer betreffen. Er bildet zur Aufgabenbewältigung Abteilungen, die selbständig die Geschäfte des Vorstandes führen.