Prüfungen
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main nimmt einmal jährlich, in der Regel im September, die Zwischenprüfung ab und führt jeweils im Sommer und Winter eines Kalenderjahres Abschlussprüfungen durch.
An der Sommerprüfung haben alle Auszubildenden teilzunehmen, deren Ausbildungsvertrag zum 30. September eines Kalenderjahres endet. An der Winterprüfung nehmen die Auszubildenden teil, deren Ausbildungsvertrag zum 31. März des folgenden Kalenderjahres endet.
Die Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten finden an den folgenden Terminen statt. Bitte reichen Sie Ihre Anmeldeunterlagen ausschließlich postalisch, vor Ablauf der Anmeldefrist und vollständig mit allen Nachweisen ein.
Sommerabschlussprüfung 2023
- Montag, den 22. Mai 2023
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich bzw.
Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich,150 Minuten - Donnerstag, den 25. Mai 2023
Geschäfts- und Leistungsprozesse, 60 Minuten
Vergütung und Kosten, 90 Minuten;
Wirtschafts- und Sozialkunde, 60 Minuten
Anmeldeschluss ist Mittwoch, der 01. März 2023
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main verschickt Anfang Januar 2023 entsprechende Anmeldeformulare in die Kanzleien.
Die Formulare erhalten alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 30.09.2023 endet.
Zwischenprüfung 2023
- Freitag, den 15. September 2023
Kommunikation und Büroorganisation, 60 Minuten
Rechtsanwendung, 60 Minuten
Anmeldeschluss ist Mittwoch, der 14. Juni 2023
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main verschickt im Mai 2023 entsprechende Anmeldeformulare in die Kanzleien.
Es werden diejenigen Auszubildenden angeschrieben, die im Jahr 2022 die Ausbildung begonnen haben.
Winterabschlussprüfung 2023/2024
- Dienstag, den 5. Dezember 2023
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich bzw.
Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich, 150 Minuten - Donnerstag, den 7. Dezember 2023
Vergütung und Kosten, 90 Minuten
Geschäfts- und Leistungsprozesse, 60 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde, 60 Minuten
Anmeldeschluss ist Freitag, der 13. September 2023.
Die ausbildenden Kanzleien erhalten durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main im Juli bzw. August 2023 ein Anmeldeformular. Die Formulare erhalten alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 31. März 2023 endet sowie Wiederholer.